Maulkorbpflicht in Wien

Wer in Wien mit Hund unterwegs ist muss je nach Ort und Hunderasse einige durchaus weitgehende Regeln zur Maulkorbpflicht beachten.

1. Generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde in Wien

Die weitreichenste Regelung betrifft alle Hunde die sich auf der Wiener Rasseliste befinden. Für sie gilt eine generelle Maulkorb- UND Leinenpflicht in der Öffentlichkeit! Einzige Ausnahme stellen eingezäunte offizielle Hundezonen der Stadt Wien dar. Zu den sogenannten Listenhunden zählen:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff, Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

Dasselbe gilt für „bissige“ Hunde. Das sind Hunde, die bereits einmal einen Menschen oder Hund gebissen haben (dafür ist auch ein behördlich auferlegter Hundeführschein vorgesehen). Für diese gibt es auch in der Hundezone keine Ausnahme von der Maulkorbpflicht.

Befreiung von der Maulkorbpflicht für Listenhunde

Für Listenhunde, die als Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde eingetragen sind, gelten nur die allgemeinen Regeln zur Maulkorb- und Leinenpflicht in Wien.

Außerdem wurde für Listenhunde, die älter als 3 Jahre sind, nie auffällig oder bissig waren, „intensiv ausgebildet“ wurden und vor dem 1. Jänner 2019 zur Hundeabgabe gemeldet waren, von der Stadt eine Ausnahmeregelung versprochen. Nach einer bestandenen Prüfung soll für diese eine Befreiung von der generellen Maulkorbpflicht möglich sein.

2. Maulkorb- oder Leinenpflicht für alle anderen Hunde

Für alle anderen Hunde gilt in der Öffentlichkeit eine Leinenpflicht (ohne Maulkorb) ODER eine Maulkorbpflicht, wenn sie ohne Leine geführt werden.

Sowohl nur mit Leine sowie insbesondere nur mit Maulkorb muss der Hund aber jederzeit von der Hundehalterin oder dem Hundehalter kontrollierbar sein. An engen, belebteren oder unübersichtlichen Stellen empfiehlt es sich daher, den Hund etwas kürzer zu nehmen oder (besser) eine etwas ruhigere, übersichtlichere Route durch die Stadt zu wählen.

Besonders wichtig und im Interesse des Hundes ist letzteres, wenn der Hund nur mit Maulkorb ausgestattet (ohne Leine) unterwegs ist. Ein unvorhergesehener Schreckreiz kann durchaus zu Verkehrsunfällen oder Verlorengehen führen. Insbesondere rund um Silvester oder bei Gewittern sollte zur Sicherheit eine angemessen lange Leine vorgezogen werden.

Übersicht über die Maulkorbpflicht in Wien

3. Maulkorbpflicht bei Menschenansammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien

Alle Hunde müssen an öffentlichen Orten mit üblicherweise größeren Menschenansammlungen (Restaurants, öffentliche Verkehrsmittel, Veranstaltungen,…), jedenfalls einen Maulkorb tragen.

In Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen der Wiener Linien sowie in S-Bahnen und Zügen der ÖBB herrscht für alle Hunde eine Maulkorb- UND Leinenpflicht. Dies gilt auch für Welpen und kleine Schoßhunde.

Ausnahmen: Laut Hausordnung der Wiener Linien dürfen kleine Hunde alternativ auch in einem dafür vorgesehenen Transportbehälter mitgeführt werden. Für Assistenzhunde (z.B. Blindenführhunde) mit gültigem Eintrag im Behindertenpass gilt keine Maulkorbpflicht.

Übrigens: Kleine Hunde in geschlossener Transportbox fahren kostenlos, Hunde mit Maulkorb und Leine zahlen einen Halbpreisfahrschein. JahreskartenbesitzerInnen können den Hund allerdings gratis mitnehmen!

Tipps und Situation im umliegenden Niederösterreich

Eine gute Maulkorbgewöhnung vom Welpenalter an ist in einer Stadt wie Wien daher sehr wichtig. Besonders Listenhunde werden draußen praktisch ständig Maulkorb tragen müssen. Sehr wichtig ist es, einen gut passenden und nicht zu engen Maulkorb zu besorgen, mit dem der Hund gut Hecheln und somit seine Körpertemperatur regeln kann.

Gut sitzender Maulkorb
Der Maulkorb muss nach unten weit genug geschnitten sein damit der Hund gut hecheln kann.

Außerhalb des Stadtgebiets, also in den umliegenden Bezirken in Niederösterreich, können Hunde außerhalb von Ortsgebieten auch ohne Maulkorb und Leine geführt werden.

Das niederösterreichische Hundehaltegesetz schreibt für alle Hunde Leinen- ODER Maulkorbpflicht bzw. für Listenhunde Leinen- UND Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenhängender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen, vor.

Listenhunde haben also in Niederösterreich außerhalb von Ortsbereichen die Option, auch mal ohne Maulkorb spazieren geführt zu werden. Da die einzige Ausnahme von der Maulkorbpflicht für Listenhunde in Wien die meist wenig attraktiven eingezäunten kleinen Hundezonen sind, kann man nach Möglichkeit die Nichtsiedlungsgebiete am Rande von Wien nutzen, um auch Listenhunden mal einen etwas befreiteren, artgerechteren Spaziergang ohne Maulkorb zu ermöglichen.

Eine (lange) Leine ist bei verhaltensauffälligen oder jagdorientierten Hunden hier jedoch weiterhin unabdingbar.

Links:

Wiener Tierhaltegesetz

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